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Zwischenzeugnis · WissenLesedauer 7 MinRecht & Praxis
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Zwischenzeugnis Anspruch, Inhalt, Anlässe

Wann Mitarbeitende ein Zwischenzeugnis verlangen können, was es enthalten muss — und wie es sich vom Schlusszeugnis unterscheidet. Inkl. typischer Anlässe aus der Schweizer Praxis.

  • Anspruch + berechtigtes Interesse
  • Präsens statt Präteritum
  • Pflichtbestandteile identisch zum Vollzeugnis
Definition

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Es enthält — wie das Schlusszeugnis — eine Beurteilung von Leistung und Verhalten, ist aber im Präsens formuliert und ohne Beendigungsformel.

Anspruchsgrundlage ist Art. 330a OR. Voraussetzung: ein berechtigtes Interesse der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Was als berechtigt gilt, ist breit gefasst — die Praxis ist mitarbeiterfreundlich.

Wann ein Zwischenzeugnis Sinn macht

Sechs typische Anlässe

In all diesen Fällen ist das berechtigte Interesse anerkannt — der Arbeitgeber schuldet das Zeugnis in angemessener Frist.

Vorgesetztenwechsel

Die direkte Führungsperson wechselt — die Beurteilung soll dokumentiert werden, solange die Erinnerung an konkrete Beobachtungen frisch ist.

Reorganisation oder Funktionswechsel

Bei Umstrukturierungen oder neuer Rolle innerhalb des Unternehmens. Das Zwischenzeugnis schliesst die alte Rolle sauber ab.

Anstehende Bewerbung

Mitarbeitende möchten sich extern bewerben, ohne den Arbeitgeber sofort zu kündigen. Das Zwischenzeugnis ermöglicht das.

Länger andauernde Abwesenheit

Vor Mutterschaftsurlaub, Sabbatical oder anderem längeren Ausfall. Stand der Beurteilung wird festgehalten.

Wechsel der Eigentumsverhältnisse

Bei Verkauf, Fusion oder Inhaberwechsel — Mitarbeitende sichern ihre bisherige Beurteilung ab, bevor sich das Umfeld grundlegend ändert.

Periodische Standortbestimmung

In manchen Branchen oder Konzernen üblich: alle paar Jahre ein Zwischenzeugnis als Begleitung der Personalentwicklung.

Was anders ist

Unterschiede zum Schlusszeugnis

Vier formale Unterschiede, sonst identisch. Inhaltlich gelten die gleichen Pflichtbestandteile.

Tempus: Präsens statt Präteritum

Das Zwischenzeugnis steht im Präsens („Frau X arbeitet …"), das Schlusszeugnis im Präteritum („Herr Y arbeitete …"). Der Wechsel im Tempus ist ein wichtiger Lese-Hinweis.

Keine Beendigungsformel

Das Zwischenzeugnis enthält keinen Beendigungsgrund und keine Wünsche für den weiteren Berufsweg — das Arbeitsverhältnis besteht weiter.

Inhaltlich vollständig

Trotz Tempus-Unterschied: Inhaltlich gelten dieselben Anforderungen. Pflichtbestandteile (Personalien, Funktion, Leistung, Verhalten) sind identisch.

Anlass nennen — oder nicht

Der Anlass kann erwähnt werden („auf Wunsch der Mitarbeiterin", „anlässlich des Vorgesetztenwechsels"), muss aber nicht. Wenn er erwähnt wird, neutral und sachlich.

Was hineingehört

Inhaltliche Anforderungen

Inhaltlich entspricht das Zwischenzeugnis dem qualifizierten Vollzeugnis. Pflicht sind:

  • Personalien der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters.
  • Beschäftigungsdauer ab Eintritt bis zum Ausstellungsdatum (offenes Ende).
  • Funktion und Aufgabenbereich mit konkreter Beschreibung der Tätigkeiten.
  • Leistungsbeurteilung — bezogen auf beobachtbares Verhalten, sachlich, ohne Codes.
  • Verhaltensbeurteilung — gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und ggf. Kunden.

Was fehlt im Vergleich zum Schlusszeugnis: der Beendigungsgrund und die Wünsche für den weiteren Berufsweg. Beides wäre unsinnig, da das Arbeitsverhältnis weiterläuft.

Konsistenz

Wie sich Zwischen- und Schlusszeugnis verhalten

Das Schlusszeugnis darf inhaltlich nicht grundlos vom Zwischenzeugnis abweichen — sonst ist die Beurteilung im Berichtigungsstreit schwer zu halten.

Wer im Zwischenzeugnis vom Mai 2024 als „erbringt seine Leistungen zuverlässig und mit überdurchschnittlichem Qualitätsanspruch" beurteilt wurde, kann nicht im Schlusszeugnis vom März 2026 ohne neuen Sachverhalt zur „erfüllte die Anforderungen weitgehend"-Stufe abrutschen. Solche Bruchstellen sind im Streitfall ein klares Indiz für ein nicht wahrheitsgemässes Zwischenzeugnis — oder für ein willkürliches Schlusszeugnis. Beides schwächt die Position des Arbeitgebers.

Praxisempfehlung: Das Zwischenzeugnis sollte denselben Sorgfaltsstandard wie das Schlusszeugnis erfüllen — sachlich, belegbar, im Vier-Augen-Prinzip freigegeben. Genau dafür ist Kompass gebaut.

Praxis

Was Mitarbeitende beachten sollten

  • Schriftlich verlangen — kurze E-Mail mit Anlass reicht. Das schafft Beweis und vereinfacht die HR-Prozesse.
  • Anlass nennen, neutral — „wegen Vorgesetztenwechsel", „auf Wunsch für den weiteren Berufsweg". Eine konkrete externe Bewerbung muss nicht erwähnt werden.
  • Frist setzen — eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen) hilft, das Anliegen verbindlich zu machen.
  • Auf Konsistenz achten — beim Schlusszeugnis später prüfen, ob keine grundlose Verschlechterung gegenüber dem Zwischenzeugnis vorliegt.
FAQ

Häufige Fragen zum Zwischenzeugnis

Wann besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Anerkannt sind insbesondere: Wechsel der direkten Führungsperson, interne Versetzung, Reorganisation, anstehende externe Bewerbung sowie längere Abwesenheiten (Mutterschaftsurlaub, Sabbatical). Eine fixe Wartezeit gibt es nicht — auch nach wenigen Monaten kann der Anspruch bestehen, wenn ein konkreter Anlass vorliegt.
Muss der Arbeitgeber jedes Zwischenzeugnis ausstellen?
Nicht jedes — er darf prüfen, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt. In der Praxis wird das Zwischenzeugnis aber meist ausgestellt, weil eine Verweigerung im Streitfall schwer zu rechtfertigen ist und das Arbeitsverhältnis belastet.
Was ist der Unterschied zum Schlusszeugnis?
Das Zwischenzeugnis steht im Präsens und enthält keinen Beendigungsgrund. Inhaltlich (Funktion, Leistung, Verhalten) gelten dieselben Anforderungen. Pflichtbestandteile sind identisch — der formale Rahmen unterscheidet sich.
Wie verhalten sich Zwischenzeugnis und späteres Schlusszeugnis?
Das Schlusszeugnis bildet das gesamte Arbeitsverhältnis ab — auch die Zeit nach dem Zwischenzeugnis. Inhaltlich darf das Schlusszeugnis nicht ohne sachlichen Grund vom Zwischenzeugnis abweichen. Wer im Zwischenzeugnis „voll und ganz" beurteilt wurde, kann nicht im Schlusszeugnis ohne neue Vorfälle „ausreichend" werden.
Kann ich mehrere Zwischenzeugnisse erhalten?
Ja. Bei wiederholten berechtigten Interessen (etwa zwei Vorgesetztenwechsel innerhalb von drei Jahren) sind mehrere Zwischenzeugnisse möglich. Jedes deckt den Zeitraum bis zum jeweiligen Ausstellungsdatum ab.
Wie lange darf der Arbeitgeber sich Zeit lassen?
Eine "angemessene" Frist — in der Praxis wenige Tage bis maximal 2-3 Wochen nach Verlangen. Verzögert der Arbeitgeber unzumutbar lang, kann die Person auf Ausstellung klagen.
Muss der Anlass des Zwischenzeugnisses im Text erwähnt werden?
Nicht zwingend. Manche Vorlagen erwähnen ihn („auf Wunsch der Mitarbeiterin", „anlässlich der Reorganisation per ..."), andere nicht. Wenn erwähnt: neutral und sachlich, ohne Wertung. Der Anlass darf nie negativ wirken — etwa „wegen anstehender externer Bewerbung" würde die Person benachteiligen und sollte vermieden werden.
Wie erstelle ich mit ZeugnisPilot ein Zwischenzeugnis?
Im Wizard wählen Sie als Typ „Zwischenzeugnis" — der Generator stellt automatisch auf Präsens um, lässt die Beendigungsformel weg und prüft den Entwurf gegen die spezifischen Compliance-Punkte für Zwischenzeugnisse. Der Rest des Workflows ist identisch zum Vollzeugnis.

Zwischenzeugnis in 15 Minuten

Wizard auf Typ 'Zwischenzeugnis' stellen — der Generator wechselt automatisch auf Präsens, lässt die Beendigungsformel weg und prüft die Compliance-Punkte für Zwischenzeugnisse.