Wohlwollend und wahrheitsgetreu der Spagat im Arbeitszeugnis
Wie sich die zwei Pflichten — wohlwollend formulieren und wahrheitsgemäss beurteilen — vereinen lassen, ohne in Codes zu verfallen. Mit konkreten Beispielen 'schlecht vs. gut'.
- Wohlwollen + Wahrheit + Klarheit gleichzeitig
- Vier Lösungswege ohne Codes
- Praxisbeispiele schlecht vs. gut
Die vier Pflichten im Überblick
Vier Pflichten, die zugleich gelten — und zugleich miteinander in Konflikt stehen können.
Wohlwollensgebot
Das Zeugnis darf das berufliche Fortkommen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters nicht ohne Notwendigkeit erschweren. Negativ gewichtete Aussagen werden im Zweifel zugunsten der Person formuliert.
Wahrheitspflicht
Das Zeugnis muss inhaltlich richtig und vollständig sein. Geschönte Beurteilungen können Folgegebende haftbar machen — und dem nachfolgenden Arbeitgeber Schaden zufügen.
Klarheitsgebot
Das Zeugnis muss für Dritte verständlich sein. Verschlüsselungen, Codes und Mehrdeutigkeiten verletzen das Klarheitsgebot — auch wenn sie technisch wahr sein mögen.
Vollständigkeit
Im qualifizierten Vollzeugnis dürfen wesentliche Aspekte nicht schweigend weggelassen werden. Was zur Rolle gehörte, gehört auch in die Beurteilung.
Vier Wege, beide Pflichten zu vereinen
Diese vier Wege sind in Lehre und Rechtsprechung anerkannt — und sie kommen ohne Geheimcodes aus. Sie sind das Rückgrat des Kompass Standards.
Beobachtbares Verhalten beschreiben
Statt zu bewerten („schwierig im Team") konkret nennen, was beobachtbar war („Konflikte mit zwei Teammitgliedern in Projekt X im Q2/2025"). Konkrete Beobachtungen sind beidseits belegbar — und schonen die Person, weil sie nicht moralisch etikettiert wird.
Gewichtung statt Auslassung
Wenn ein Aspekt schwach war, ihn nicht weglassen — das wird im klassischen Code-Lesen als Hinweis interpretiert. Stattdessen: kürzer und sachlich beschreiben. Beispiel: „Im Bereich Kundenkommunikation wurden in regelmässigen Mitarbeitendengesprächen Entwicklungsschritte vereinbart."
Schweigen, wo nichts war
Was nicht beobachtet wurde, gehört nicht ins Zeugnis. Hatte die Rolle keinen Kundenkontakt, fällt die Verhaltensbeurteilung gegenüber Kunden weg — ohne dass das negativ wirkt. Wichtig: das Fehlen muss durch die Rolle erklärbar sein, nicht durch eine Stille-Politik gegenüber Schwächen.
Zwischenzeugnisse als Schleuse
Ein gut formuliertes <a href="/wissen/zwischenzeugnis">Zwischenzeugnis</a> entlastet das Schlusszeugnis. Wer während des Arbeitsverhältnisses dokumentiert, was gut lief, hat im Schlussfall einen kohärenten Korridor — und vermeidet, dass das Schlusszeugnis zur Konfliktarena wird.
Drei Beispiele aus der Praxis
Wie eine doppelbödige Formulierung aussieht — und wie dieselbe Botschaft als Klartext funktioniert.
„Frau Meier war stets bemüht, die ihr übertragenen Aufgaben zu erledigen."
Klassischer Code für „ungenügende Leistung". Wahr und doch verschlüsselnd — verletzt das Klarheitsgebot.
„In den ersten zwölf Monaten erfüllte Frau Meier die Anforderungen ihrer Rolle. In den vergangenen sechs Monaten wurden in regelmässigen Mitarbeitendengesprächen am 12. Mai 2025, 14. Juli 2025 und 8. Oktober 2025 Entwicklungsbedarfe in Bereich X besprochen."
Beobachtbar, mit Belegen, sachlich. Schont die Person (keine Etikettierung), bleibt aber wahr und nachvollziehbar.
„Herr Suter zeigte stets Verständnis für seine Arbeit."
Floskel mit Code-Bedeutung „verstand seine Arbeit nicht". Doppelbödig — verletzt Klarheitsgebot.
„Herr Suter setzte die ihm übertragenen technischen Aufgaben routiniert um. In komplexeren Projekten wurde er eng durch sein Team unterstützt."
Sagt sachlich, was war: Standardaufgaben okay, komplexere brauchten Unterstützung. Wahrheit ohne Verschlüsselung.
„Das Verhalten von Frau Äbi gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei."
Klassisches Code-Lesen: das Auslassen der Kunden gilt als Hinweis auf Probleme im Kundenkontakt. Verletzt Klarheitsgebot durch verschlüsselte Auslassung.
„Frau Äbis Rolle umfasste keinen direkten Kundenkontakt. Im Team agierte sie kollegial und lösungsorientiert."
Klart die Auslassung der Kunden auf (rollenspezifisch), beschreibt das Beobachtbare positiv. Kein Code-Risiko.
Was passiert, wenn ich es falsch mache?
Geschöntes Zeugnis
Ein bewusst zu positiv formuliertes Zeugnis kann den ausstellenden Arbeitgeber haftbar machen — gegenüber dem nachfolgenden Arbeitgeber, wenn sich die Person als ungeeignet erweist und nachweisbar ist, dass relevante Schwächen verschwiegen wurden. Stichwort: vorsätzliche Falschauskunft.
Codiertes Zeugnis
Codes verletzen das Klarheitsgebot. Im Berichtigungsstreit muss der Arbeitgeber die Code-Bedeutung plausibel und belegbar erklären — was selten gelingt. Berichtigungsklagen werden in der Praxis überwiegend von Mitarbeitenden gewonnen, wenn das Zeugnis Codes enthält.
Pauschal negatives Zeugnis
Ein pauschal negatives Zeugnis ohne konkrete Belege verletzt sowohl Wohlwollensgebot als auch Wahrheitspflicht (weil es ohne Beleg formuliert ist). Mitarbeitende können die Berichtigung verlangen — und der Arbeitgeber muss dann doch belegen, was ursprünglich ohne Belege behauptet wurde.
Wie der Kompass Standard hilft
Kompass ist genau auf dieses Spannungsfeld gebaut. Fünf Leistungsfelder, sechs Prinzipien, eingebauter Compliance-Check — jedes Element ist darauf ausgelegt, Wohlwollen und Wahrheit gleichzeitig zu erfüllen.
- Beobachtbares Verhalten als Default — keine moralischen Etiketten.
- Konkrete Belege als Standard — keine Pauschalurteile.
- Gewichtung als Werkzeug — keine Auslassung als Code.
- Compliance-Check pre-publish — keine Veröffentlichung mit offenen Befunden.
Häufige Fragen
Was bedeutet "wohlwollend und wahrheitsgetreu" im Schweizer Arbeitszeugnis?
Wie lassen sich beide Pflichten gleichzeitig erfüllen?
Sind Geheimcodes ein Lösungsweg, um beide Pflichten zu vereinen?
Was, wenn die Person wirklich nicht gut war?
Was ist mit dem "berechtigten Interesse" des nachfolgenden Arbeitgebers?
Wie geht ZeugnisPilot mit dieser Spannung um?
Gibt es eine Zwischenstufe zwischen "schön" und "ehrlich"?
Wahrheit und Wohlwollen — ohne Codes
ZeugnisPilots Compliance-Check prüft Ihren Entwurf gegen alle vier Pflichten gleichzeitig: OR 330a, Klarheit (Codes), Form, Diskriminierung — pro Befund mit Begründung und Klartext-Alternative.