Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026 · Version 1.0
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der rhyno solutions AG, Bachstrasse 51, 8200 Schaffhausen, Schweiz (nachfolgend „Anbieter") und dem Nutzer (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung des Software-Dienstes ZeugnisPilot.
Der Kunde ist Unternehmer im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR). Verbraucherverträge sind nicht Gegenstand dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt eine Software-as-a-Service-Lösung („ZeugnisPilot") zur Verfügung, die HR-Fachpersonen bei der Erstellung von Schweizer Arbeitszeugnis-Entwürfen unterstützt. Der Dienst bietet insbesondere:
- einen geführten Wizard zur strukturierten Erfassung von Mitarbeiter-, Anstellungs- und Beurteilungsdaten;
- KI-gestützte Generierung eines Textentwurfs auf Basis dieser Eingaben;
- einen Compliance-Check des Entwurfs auf gängige Risiken (OR 330a-Pflichtbestandteile, Geheimcodes, Form, Diskriminierungs-Risiken);
- einen PDF-Export mit QR-Code zur späteren Authentizitätsprüfung;
- optional: Integration mit bexio (OAuth, Mitarbeiter-Übernahme).
§ 3 KI-Disclaimer und Eigenverantwortung
Wichtig: Die durch ZeugnisPilot generierten Texte sind unverbindliche Entwürfe. Eine Garantie für rechtliche Korrektheit, Vollständigkeit oder Eignung im konkreten Einzelfall wird ausdrücklich nicht übernommen.
Der Kunde ist verpflichtet, jeden vom Dienst erstellten Entwurf vor Ausstellung durch eine fachkundige Person inhaltlich und rechtlich zu prüfen, anzupassen und freizugeben. Die Verantwortung für ein ausgestelltes Arbeitszeugnis — insbesondere die Pflicht zur wahrheitsgemässen, wohlwollenden und vollständigen Beurteilung gemäss Art. 330a OR — liegt vollständig beim ausstellenden Arbeitgeber.
ZeugnisPilot trifft keine eigenen Bewertungen über Personen und keine arbeitsrechtlichen Entscheidungen. Der Dienst formuliert ausschliesslich die vom Kunden eingegebenen Sachverhalte in zusammenhängenden Fliesstext um.
§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- nur wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen;
- nur Personendaten zu verarbeiten, für die er nach geltendem Recht (DSG, ggf. DSGVO) verarbeitungsberechtigt ist;
- jeden generierten Entwurf vor Verwendung sorgfältig zu prüfen und bei Bedarf zu überarbeiten;
- seine Login-Daten sicher zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben;
- den Dienst nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen.
§ 5 Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99 % im Jahresmittel an. Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und ausserhalb üblicher Geschäftszeiten gelegt. Eine durchgehende, ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht garantiert.
§ 6 Preise, Pay-as-you-go und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die monatliche Basisgebühr des gewählten Plans (Starter, Professional oder Enterprise) wird zu Periodenbeginn im Voraus belastet.
6.1 Pläne und nutzungsabhängige Verbrauchsabrechnung (Pay-as-you-go). Es stehen drei Pläne zur Wahl:
- Einzelzeugnis: kein Monats-Abo, CHF 5.– pro erstelltem Arbeitszeugnis.
- Starter: CHF 29.– / Monat, 10 Arbeitszeugnisse inklusive. Übernutzung CHF 5.– pro Zeugnis bis zum 100. Zeugnis pro Monat, danach CHF 4.– pro Zeugnis (Volumenrabatt).
- Professional: CHF 49.– / Monat, 20 Arbeitszeugnisse inklusive. Übernutzung gleicher Tarif wie Starter (CHF 5.– bis Zeugnis #100, danach CHF 4.–).
Mit Bestellung eines kostenpflichtigen Plans willigt der Kunde ausdrücklich in diese nutzungsabhängige Nachverrechnung ein und ermächtigt die rhyno solutions AG, fällige Verbrauchskosten sowie monatliche Basisgebühren von der hinterlegten Zahlungsmethode einzuziehen. Plan-Wechsel sind monatlich möglich und werden zum nächsten Abrechnungsmonat wirksam.
6.2 Auto-Charge-Schwellenwert. Sobald die offene Verbrauchsschuld einen Schwellenwert von CHF 25.– (anpassbar via Backend-Konfiguration) übersteigt, wird der offene Betrag automatisch und ohne gesonderte Bestätigung der hinterlegten Zahlungsmethode belastet. Spätestens am Monatsende erfolgt eine Schluss-Belastung der noch nicht abgerechneten Restschuld. Der Kunde kann die Abrechnung jederzeit auch manuell über den Admin-Bereich auslösen.
6.3 Zahlungsabwicklung über Stripe. Die Belastungen werden technisch über Stripe Payments Europe Ltd. (Dublin, Irland) als Zahlungsdienstleister abgewickelt. Der Kunde akzeptiert mit Hinterlegung einer Karte die Stripe-Nutzungsbedingungen. ZeugnisPilot speichert keine vollständigen Kartendaten. Belege werden als PDF im Admin-Bereich bereitgestellt; eine UID-konforme Schweizer B2B-Rechnung wird auf Wunsch ausgestellt.
6.4 Privatkonten kostenlos. Privatpersonen können ZeugnisPilot über das «Mein Konto»-Konto kostenfrei zur Verwaltung eigener empfangener und hochgeladener Zeugnisse nutzen. Es entsteht keine Zahlungspflicht; eine Plan-Bestellung ist hierfür nicht erforderlich. Der Anbieter behält sich vor, dieses kostenfreie Privatangebot anzupassen oder durch andere Modelle zu ersetzen, sofern die Nutzung das wirtschaftlich Zumutbare übersteigt.
6.5 Verzug. Bei wiederholt fehlgeschlagener Belastung der hinterlegten Zahlungsmethode wird der Kunde per E-Mail informiert. Erfolgt innert 14 Tagen keine Begleichung, kann der Anbieter die Erstellung neuer Arbeitszeugnisse vorübergehend sperren. Bestehende Daten bleiben weiterhin zugänglich.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
Bezahlpläne werden für die jeweils gewählte Laufzeit (monatlich oder jährlich) abgeschlossen und verlängern sich automatisch um die gleiche Laufzeit, sofern nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung kann formlos per E-Mail an hello@zeugnispilot.ch oder über die Kontoverwaltung im Dienst erfolgen.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit ausserordentlich kündigen.
§ 8 Datenverarbeitung
Im Rahmen der Nutzung verarbeitet der Anbieter Personendaten von Mitarbeitenden des Kunden. Der Kunde ist insoweit datenschutzrechtlich Verantwortlicher, der Anbieter agiert als Auftragsverarbeiter. Die Einzelheiten der Verarbeitung — insbesondere Sub-Prozessoren, Drittlandtransfers und Speicherdauern — sind in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.
Auf Anforderung des Kunden schliesst der Anbieter einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäss Art. 9 DSG bzw. Art. 28 DSGVO ab.
§ 9 Haftung
Der Anbieter haftet für Schäden, die er selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur, soweit eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, und dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder rechtliche Folgen eines auf Basis eines ZeugnisPilot-Entwurfs ausgestellten Arbeitszeugnisses ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
Die Gesamthaftung des Anbieters pro Vertragsjahr ist auf den Betrag der in den vorangegangenen zwölf Monaten vom Kunden gezahlten Vergütung begrenzt, mindestens jedoch CHF 1'000.
Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an der Software ZeugnisPilot, am Quellcode, am Branding (insbesondere Marke und Logo ZeugnisPilot) sowie an den Templates und Mustertexten verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht.
Sämtliche Rechte an den vom Kunden erstellten Zeugnisentwürfen und finalen Zeugnissen verbleiben beim Kunden.
§ 11 Referenzrecht für Starter-/Gratis-Plan
Kunden, die den kostenfreien Starter-Plan nutzen, räumen der rhyno solutions AG das einfache, unentgeltliche und zeitlich auf die Nutzungsdauer beschränkte Recht ein, ihren Firmennamen und ihr Firmenlogo auf der Website zeugnispilot.ch, in Marketingmaterialien (z. B. Sales-Onepager, Pitch-Decks) sowie in der Marketplace-Listung bei bexio als Referenzkunde zu nennen und darzustellen.
Dieses Referenzrecht erstreckt sich ausschliesslich auf die sachliche Nennung und Logo-Darstellung; konkrete Aussagen, Zitate oder vertrauliche Informationen werden nicht ohne separate schriftliche Zustimmung des Kunden veröffentlicht.
Der Kunde kann diesem Referenzrecht jederzeit formlos per E-Mail an hello@zeugnispilot.ch widersprechen. Die Entfernung des Logos und der Nennung von der Website erfolgt innert 14 Tagen nach Eingang des Widerspruchs.
Für Kunden des kostenpflichtigen Pro- und Enterprise-Plans gilt diese Klausel nicht; eine Logo-Nutzung erfolgt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
§ 12 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur zu Zwecken der Vertragserfüllung zu nutzen. Die Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende für die Dauer von fünf Jahren fort.
§ 13 Änderungen der AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB anzupassen. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten angekündigt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen wird in der Mitteilung hingewiesen.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Schaffhausen, Schweiz. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
Stand: 25. April 2026