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Arbeitsbestätigung · WissenLesedauer 6 MinRecht & Praxis
Wissen · Arbeitsbestätigung

Arbeitsbestätigung Inhalt, Anspruch, Anwendungsfälle

Wann reicht eine einfache Arbeitsbestätigung — und wann braucht es das qualifizierte Vollzeugnis? Eckdaten, Pflichtangaben und typische Schweizer Anwendungsfälle.

  • Anspruch nach Art. 330a Abs. 2 OR
  • Nur Eckdaten — keine Beurteilung
  • Wahlrecht liegt bei der Mitarbeitenden
Definition

Was ist eine Arbeitsbestätigung?

Eine Arbeitsbestätigung (auch: einfaches Arbeitszeugnis) ist die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die Eckdaten eines Arbeitsverhältnisses. Sie enthält keine Beurteilung von Leistung oder Verhalten — sie hält fest, dass die Person beim Unternehmen gearbeitet hat, in welcher Funktion und in welchem Zeitraum.

Anspruchsgrundlage ist Art. 330a Abs. 2 OR: Auf besonderes Verlangen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf die Angaben über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken. Das Wahlrecht liegt also bei der Person, nicht beim Arbeitgeber.

Wann eine Bestätigung passt

Vier typische Anwendungsfälle

In diesen Fällen ist die Arbeitsbestätigung das passende Format — schlanker als das Vollzeugnis und ohne Diskussionsanlass.

Laufendes Arbeitsverhältnis

Mitarbeitende, die einen Beleg über Funktion und Dauer brauchen — etwa für Behörden, Versicherungen oder Visa-Anträge — ohne dass eine Beurteilung gewünscht oder nötig ist.

Verzicht auf das Vollzeugnis

Bei Beendigung eines kurzen Arbeitsverhältnisses oder wenn die Person ausdrücklich auf eine Beurteilung verzichten möchte — z.B. um später ein Zeugnis nachzufordern.

Praktika oder Aushilfen

Wenn der Einsatzzeitraum sehr kurz war oder die Beurteilungsbasis schmal ist und die Person das ohne grosse Diskussion regeln möchte.

Behördliche Anforderungen

Bei Ausländerbehörden, Familienzulagen, Sozialversicherungen oder anderen amtlichen Stellen, die nur den Nachweis einer Anstellung brauchen, ohne qualitative Bewertung.

Pflicht-Inhalt

Was hineingehört

Personalien

Vollständiger Name der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters, Geburtsdatum oder ein anderes eindeutiges Identitätsmerkmal.

Beschäftigungsdauer

Eintrittsdatum und — bei Beendigung — Austrittsdatum. Bei laufendem Arbeitsverhältnis: Eintrittsdatum bis zum Ausstellungsdatum.

Funktion

Offizielle Stellenbezeichnung. Eine knappe Aufgabenbeschreibung kann ergänzt werden, ist aber nicht zwingend.

Beschäftigungsgrad

Optional, aber empfohlen: Pensum in Prozent — wichtig für Sozialversicherungen, Behörden und Folgeanstellungen.

Format-Disziplin

Was nicht hineingehört

Die Stärke der Arbeitsbestätigung liegt in ihrer Knappheit. Wer Beurteilungselemente einbaut, überschreitet das Format — und schafft genau die Konfliktfläche, die die Bestätigung eigentlich vermeidet.

Keine Leistungsbeurteilung

Im Unterschied zum Vollzeugnis enthält die Arbeitsbestätigung keine Aussage zur fachlichen Leistung. Wer das hineinschreibt, überschreitet das Format.

Keine Verhaltensbeurteilung

Auch keine Aussagen zum Verhalten, zum Teamfit oder zu Soft-Skills. Strikt sachlich auf die Eckdaten beschränkt.

Keine Schlussformel

Kein Dank, keine guten Wünsche für die Zukunft. Diese Elemente gehören ins Vollzeugnis, nicht in die Bestätigung.

Keine Codes

Da keine Beurteilung enthalten ist, gibt es auch keinen Anlass für Code-Lesarten. Was nicht da ist, kann nicht doppelbödig gemeint sein.

Entscheidungshilfe

Arbeitsbestätigung vs. Vollzeugnis — wann was?

Die Faustregel ist einfach:

  • Vollzeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und immer dann, wenn das Zeugnis für eine Bewerbung verwendet wird. Empfänger erwartet eine inhaltliche Beurteilung.
  • Arbeitsbestätigung während laufendem Arbeitsverhältnis für behördliche oder administrative Zwecke. Auch dann, wenn die Person bewusst eine schlanke Variante ohne Beurteilung wünscht.

Wichtig: Auch nach Ausstellung einer Arbeitsbestätigung bleibt der Anspruch auf ein späteres Vollzeugnis bestehen. Die Person kann also „klein anfangen" und später aufsatteln, falls Bedarf entsteht.

Praxis

Form und Ausstellung

Die Arbeitsbestätigung ist schriftlich auszustellen — idealerweise auf Geschäftspapier oder in einem Format, das die Echtheit erkennen lässt. Eine Unterschrift der dazu berechtigten Person (Geschäftsleitung, HR, direkte Vorgesetzte) gehört dazu.

ZeugnisPilot stellt Arbeitsbestätigungen im gleichen formalen Rahmen aus wie Vollzeugnisse — mit Briefkopf, Datum, Unterschriftsfeld und QR-Code zur Echtheitsprüfung. Das macht sie für Empfänger gleich vertrauenswürdig wie ein qualifiziertes Zeugnis.

FAQ

Häufige Fragen zur Arbeitsbestätigung

Was ist eine Arbeitsbestätigung?
Eine Arbeitsbestätigung ist die einfache schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die Eckdaten eines Arbeitsverhältnisses — Funktion, Eintritts- und Austrittsdatum, Beschäftigungsgrad. Sie enthält keine Beurteilung von Leistung oder Verhalten. Anspruchsgrundlage ist Art. 330a Abs. 2 OR.
Wann reicht eine Arbeitsbestätigung aus, wann brauche ich ein Vollzeugnis?
Eine Arbeitsbestätigung reicht aus, wenn nur ein Beweis für die Anstellung benötigt wird — etwa für Behörden, Sozialversicherungen oder Visa-Anträge. Für Bewerbungen ist meist das qualifizierte Vollzeugnis sinnvoller, weil es eine inhaltliche Beurteilung enthält.
Kann ich von der Arbeitsbestätigung später zum Vollzeugnis wechseln?
Ja. Der Anspruch auf ein Vollzeugnis bleibt bestehen, auch wenn zunächst nur eine Arbeitsbestätigung ausgestellt wurde. Sie können das Vollzeugnis jederzeit nachfordern — bis zur Verjährung nach 10 Jahren (Art. 127 OR).
Welche Pflichtangaben muss eine Arbeitsbestätigung enthalten?
Personalien (Name, Geburtsdatum), Beschäftigungsdauer (Eintritts- und ggf. Austrittsdatum) und die Funktion. Der Beschäftigungsgrad ist nicht zwingend, aber empfohlen, weil er für Folgeprozesse oft benötigt wird.
Darf die Arbeitsbestätigung dennoch positive Aussagen enthalten?
Nein, sie sollte rein sachlich auf die Eckdaten beschränkt bleiben. Wer Leistungs- oder Verhaltenshinweise einbaut, vermischt zwei Format-Logiken — und macht die Bestätigung anfällig für Code-Lesarten, die das Format eigentlich vermeiden soll.
Hat der Arbeitgeber das Wahlrecht zwischen Vollzeugnis und Arbeitsbestätigung?
Nein. Das Wahlrecht liegt bei der Mitarbeiterin oder beim Mitarbeiter (Art. 330a Abs. 2 OR: "auf besonderes Verlangen"). Standardmässig schuldet der Arbeitgeber das qualifizierte Vollzeugnis.
Wie schnell muss eine Arbeitsbestätigung ausgestellt werden?
Eine "angemessene" Frist — in der Praxis innerhalb weniger Tage. Da der Inhalt deutlich knapper ist als beim Vollzeugnis, ist die zumutbare Frist kürzer.
Wie erstelle ich eine Arbeitsbestätigung mit ZeugnisPilot?
Im Wizard wählen Sie als Typ "Arbeitsbestätigung" — der Generator erstellt einen schlanken Text mit nur den Eckdaten, ohne Beurteilungsblöcke. Format und Layout entsprechen dem Vollzeugnis (Briefkopf, Datum, Unterschrift).

Arbeitsbestätigung in 5 Minuten

Wizard auf 'Arbeitsbestätigung' stellen — der Generator erstellt einen schlanken Text mit den Eckdaten, im selben professionellen Layout wie das Vollzeugnis.