Wissen · Zwischenzeugnis

Zwischenzeugnis Anspruch, Inhalt, Anlaesse

Wann Mitarbeitende ein Zwischenzeugnis verlangen koennen, was es enthalten muss — und wie es sich vom Schlusszeugnis unterscheidet. Inkl. typischer Anlaesse aus der Schweizer Praxis.

  • Anspruch + berechtigtes Interesse
  • Praesens statt Praeteritum
  • Pflichtbestandteile identisch zum Vollzeugnis
Definition

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das waehrend des laufenden Arbeitsverhaeltnisses ausgestellt wird. Es enthaelt — wie das Schlusszeugnis — eine Beurteilung von Leistung und Verhalten, ist aber im Praesens formuliert und ohne Beendigungsformel.

Anspruchsgrundlage ist Art. 330a OR. Voraussetzung: ein berechtigtes Interesse der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Was als berechtigt gilt, ist breit gefasst — die Praxis ist mitarbeiterfreundlich.

Wann ein Zwischenzeugnis Sinn macht

Sechs typische Anlaesse

In all diesen Faellen ist das berechtigte Interesse anerkannt — der Arbeitgeber schuldet das Zeugnis in angemessener Frist.

Vorgesetztenwechsel

Die direkte Fuehrungsperson wechselt — die Beurteilung soll dokumentiert werden, solange die Erinnerung an konkrete Beobachtungen frisch ist.

Reorganisation oder Funktionswechsel

Bei Umstrukturierungen oder neuer Rolle innerhalb des Unternehmens. Das Zwischenzeugnis schliesst die alte Rolle sauber ab.

Anstehende Bewerbung

Mitarbeitende moechten sich extern bewerben, ohne den Arbeitgeber sofort zu kuendigen. Das Zwischenzeugnis ermoeglicht das.

Laenger andauernde Abwesenheit

Vor Mutterschaftsurlaub, Sabbatical oder anderem laengeren Ausfall. Stand der Beurteilung wird festgehalten.

Wechsel der Eigentumsverhaeltnisse

Bei Verkauf, Fusion oder Inhaberwechsel — Mitarbeitende sichern ihre bisherige Beurteilung ab, bevor sich das Umfeld grundlegend aendert.

Periodische Standortbestimmung

In manchen Branchen oder Konzernen ueblich: alle paar Jahre ein Zwischenzeugnis als Begleitung der Personalentwicklung.

Was anders ist

Unterschiede zum Schlusszeugnis

Vier formale Unterschiede, sonst identisch. Inhaltlich gelten die gleichen Pflichtbestandteile.

Tempus: Praesens statt Praeteritum

Das Zwischenzeugnis steht im Praesens ("Frau X arbeitet …"), das Schlusszeugnis im Praeteritum ("Herr Y arbeitete …"). Der Wechsel im Tempus ist ein wichtiger Lese-Hinweis.

Keine Beendigungsformel

Das Zwischenzeugnis enthaelt keinen Beendigungsgrund und keine Wuensche fuer den weiteren Berufsweg — das Arbeitsverhaeltnis besteht weiter.

Inhaltlich vollstaendig

Trotz Tempus-Unterschied: Inhaltlich gelten dieselben Anforderungen. Pflichtbestandteile (Personalien, Funktion, Leistung, Verhalten) sind identisch.

Anlass nennen — oder nicht

Der Anlass kann erwaehnt werden ("auf Wunsch der Mitarbeiterin", "anlaesslich des Vorgesetztenwechsels"), muss aber nicht. Wenn er erwaehnt wird, neutral und sachlich.

Was hineingehoert

Inhaltliche Anforderungen

Inhaltlich entspricht das Zwischenzeugnis dem qualifizierten Vollzeugnis. Pflicht sind:

  • Personalien der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters.
  • Beschaeftigungsdauer ab Eintritt bis zum Ausstellungsdatum (offenes Ende).
  • Funktion und Aufgabenbereich mit konkreter Beschreibung der Taetigkeiten.
  • Leistungsbeurteilung — bezogen auf beobachtbares Verhalten, sachlich, ohne Codes.
  • Verhaltensbeurteilung — gegenueber Vorgesetzten, Kollegen und ggf. Kunden.

Was fehlt im Vergleich zum Schlusszeugnis: der Beendigungsgrund und die Wuensche fuer den weiteren Berufsweg. Beides waere unsinnig, da das Arbeitsverhaeltnis weiterlaeuft.

Konsistenz

Wie sich Zwischen- und Schlusszeugnis verhalten

Das Schlusszeugnis darf inhaltlich nicht grundlos vom Zwischenzeugnis abweichen — sonst ist die Beurteilung im Berichtigungsstreit schwer zu halten.

Wer im Zwischenzeugnis vom Mai 2024 als "erbringt seine Leistungen zuverlaessig und mit ueberdurchschnittlichem Qualitaetsanspruch" beurteilt wurde, kann nicht im Schlusszeugnis vom Maerz 2026 ohne neuen Sachverhalt zur "erfuellte die Anforderungen weitgehend"-Stufe abrutschen. Solche Bruchstellen sind im Streitfall ein klares Indiz fuer ein nicht wahrheitsgemaesses Zwischenzeugnis — oder fuer ein willkuerliches Schlusszeugnis. Beides schwaecht die Position des Arbeitgebers.

Praxisempfehlung: Das Zwischenzeugnis sollte denselben Sorgfaltsstandard wie das Schlusszeugnis erfuellen — sachlich, belegbar, im Vier-Augen-Prinzip freigegeben. Genau dafuer ist Kompass gebaut.

Praxis

Was Mitarbeitende beachten sollten

  • Schriftlich verlangen — kurze E-Mail mit Anlass reicht. Das schafft Beweis und vereinfacht die HR-Prozesse.
  • Anlass nennen, neutral — "wegen Vorgesetztenwechsel", "auf Wunsch fuer den weiteren Berufsweg". Eine konkrete externe Bewerbung muss nicht erwaehnt werden.
  • Frist setzen — eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen) hilft, das Anliegen verbindlich zu machen.
  • Auf Konsistenz achten — beim Schlusszeugnis spaeter pruefen, ob keine grundlose Verschlechterung gegenueber dem Zwischenzeugnis vorliegt.
FAQ

Haeufige Fragen zum Zwischenzeugnis

Wann besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Anerkannt sind insbesondere: Wechsel der direkten Fuehrungsperson, interne Versetzung, Reorganisation, anstehende externe Bewerbung sowie laengere Abwesenheiten (Mutterschaftsurlaub, Sabbatical). Eine fixe Wartezeit gibt es nicht — auch nach wenigen Monaten kann der Anspruch bestehen, wenn ein konkreter Anlass vorliegt.
Muss der Arbeitgeber jedes Zwischenzeugnis ausstellen?
Nicht jedes — er darf pruefen, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt. In der Praxis wird das Zwischenzeugnis aber meist ausgestellt, weil eine Verweigerung im Streitfall schwer zu rechtfertigen ist und das Arbeitsverhaeltnis belastet.
Was ist der Unterschied zum Schlusszeugnis?
Das Zwischenzeugnis steht im Praesens und enthaelt keinen Beendigungsgrund. Inhaltlich (Funktion, Leistung, Verhalten) gelten dieselben Anforderungen. Pflichtbestandteile sind identisch — der formale Rahmen unterscheidet sich.
Wie verhalten sich Zwischenzeugnis und spaeteres Schlusszeugnis?
Das Schlusszeugnis bildet das gesamte Arbeitsverhaeltnis ab — auch die Zeit nach dem Zwischenzeugnis. Inhaltlich darf das Schlusszeugnis nicht ohne sachlichen Grund vom Zwischenzeugnis abweichen. Wer im Zwischenzeugnis "voll und ganz" beurteilt wurde, kann nicht im Schlusszeugnis ohne neue Vorfaelle "ausreichend" werden.
Kann ich mehrere Zwischenzeugnisse erhalten?
Ja. Bei wiederholten berechtigten Interessen (etwa zwei Vorgesetztenwechsel innerhalb von drei Jahren) sind mehrere Zwischenzeugnisse moeglich. Jedes deckt den Zeitraum bis zum jeweiligen Ausstellungsdatum ab.
Wie lange darf der Arbeitgeber sich Zeit lassen?
Eine "angemessene" Frist — in der Praxis wenige Tage bis maximal 2-3 Wochen nach Verlangen. Verzoegert der Arbeitgeber unzumutbar lang, kann die Person auf Ausstellung klagen.
Muss der Anlass des Zwischenzeugnisses im Text erwaehnt werden?
Nicht zwingend. Manche Vorlagen erwaehnen ihn ("auf Wunsch der Mitarbeiterin", "anlaesslich der Reorganisation per ..."), andere nicht. Wenn erwaehnt: neutral und sachlich, ohne Wertung. Der Anlass darf nie negativ wirken — etwa "wegen anstehender externer Bewerbung" wuerde die Person benachteiligen und sollte vermieden werden.
Wie erstelle ich mit ZeugnisPilot ein Zwischenzeugnis?
Im Wizard waehlen Sie als Typ "Zwischenzeugnis" — der Generator stellt automatisch auf Praesens um, laesst die Beendigungsformel weg und prueft den Entwurf gegen die spezifischen Compliance-Punkte fuer Zwischenzeugnisse. Der Rest des Workflows ist identisch zum Vollzeugnis.

Zwischenzeugnis in 15 Minuten

Wizard auf Typ 'Zwischenzeugnis' stellen — der Generator wechselt automatisch auf Praesens, laesst die Beendigungsformel weg und prueft die Compliance-Punkte fuer Zwischenzeugnisse.