Zwischenzeugnis Anspruch, Inhalt, Anlaesse
Wann Mitarbeitende ein Zwischenzeugnis verlangen koennen, was es enthalten muss — und wie es sich vom Schlusszeugnis unterscheidet. Inkl. typischer Anlaesse aus der Schweizer Praxis.
- Anspruch + berechtigtes Interesse
- Praesens statt Praeteritum
- Pflichtbestandteile identisch zum Vollzeugnis
Was ist ein Zwischenzeugnis?
Ein Zwischenzeugnis ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das waehrend des laufenden Arbeitsverhaeltnisses ausgestellt wird. Es enthaelt — wie das Schlusszeugnis — eine Beurteilung von Leistung und Verhalten, ist aber im Praesens formuliert und ohne Beendigungsformel.
Anspruchsgrundlage ist Art. 330a OR. Voraussetzung: ein berechtigtes Interesse der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Was als berechtigt gilt, ist breit gefasst — die Praxis ist mitarbeiterfreundlich.
Sechs typische Anlaesse
In all diesen Faellen ist das berechtigte Interesse anerkannt — der Arbeitgeber schuldet das Zeugnis in angemessener Frist.
Vorgesetztenwechsel
Die direkte Fuehrungsperson wechselt — die Beurteilung soll dokumentiert werden, solange die Erinnerung an konkrete Beobachtungen frisch ist.
Reorganisation oder Funktionswechsel
Bei Umstrukturierungen oder neuer Rolle innerhalb des Unternehmens. Das Zwischenzeugnis schliesst die alte Rolle sauber ab.
Anstehende Bewerbung
Mitarbeitende moechten sich extern bewerben, ohne den Arbeitgeber sofort zu kuendigen. Das Zwischenzeugnis ermoeglicht das.
Laenger andauernde Abwesenheit
Vor Mutterschaftsurlaub, Sabbatical oder anderem laengeren Ausfall. Stand der Beurteilung wird festgehalten.
Wechsel der Eigentumsverhaeltnisse
Bei Verkauf, Fusion oder Inhaberwechsel — Mitarbeitende sichern ihre bisherige Beurteilung ab, bevor sich das Umfeld grundlegend aendert.
Periodische Standortbestimmung
In manchen Branchen oder Konzernen ueblich: alle paar Jahre ein Zwischenzeugnis als Begleitung der Personalentwicklung.
Unterschiede zum Schlusszeugnis
Vier formale Unterschiede, sonst identisch. Inhaltlich gelten die gleichen Pflichtbestandteile.
Tempus: Praesens statt Praeteritum
Das Zwischenzeugnis steht im Praesens ("Frau X arbeitet …"), das Schlusszeugnis im Praeteritum ("Herr Y arbeitete …"). Der Wechsel im Tempus ist ein wichtiger Lese-Hinweis.
Keine Beendigungsformel
Das Zwischenzeugnis enthaelt keinen Beendigungsgrund und keine Wuensche fuer den weiteren Berufsweg — das Arbeitsverhaeltnis besteht weiter.
Inhaltlich vollstaendig
Trotz Tempus-Unterschied: Inhaltlich gelten dieselben Anforderungen. Pflichtbestandteile (Personalien, Funktion, Leistung, Verhalten) sind identisch.
Anlass nennen — oder nicht
Der Anlass kann erwaehnt werden ("auf Wunsch der Mitarbeiterin", "anlaesslich des Vorgesetztenwechsels"), muss aber nicht. Wenn er erwaehnt wird, neutral und sachlich.
Inhaltliche Anforderungen
Inhaltlich entspricht das Zwischenzeugnis dem qualifizierten Vollzeugnis. Pflicht sind:
- Personalien der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters.
- Beschaeftigungsdauer ab Eintritt bis zum Ausstellungsdatum (offenes Ende).
- Funktion und Aufgabenbereich mit konkreter Beschreibung der Taetigkeiten.
- Leistungsbeurteilung — bezogen auf beobachtbares Verhalten, sachlich, ohne Codes.
- Verhaltensbeurteilung — gegenueber Vorgesetzten, Kollegen und ggf. Kunden.
Was fehlt im Vergleich zum Schlusszeugnis: der Beendigungsgrund und die Wuensche fuer den weiteren Berufsweg. Beides waere unsinnig, da das Arbeitsverhaeltnis weiterlaeuft.
Wie sich Zwischen- und Schlusszeugnis verhalten
Das Schlusszeugnis darf inhaltlich nicht grundlos vom Zwischenzeugnis abweichen — sonst ist die Beurteilung im Berichtigungsstreit schwer zu halten.
Wer im Zwischenzeugnis vom Mai 2024 als "erbringt seine Leistungen zuverlaessig und mit ueberdurchschnittlichem Qualitaetsanspruch" beurteilt wurde, kann nicht im Schlusszeugnis vom Maerz 2026 ohne neuen Sachverhalt zur "erfuellte die Anforderungen weitgehend"-Stufe abrutschen. Solche Bruchstellen sind im Streitfall ein klares Indiz fuer ein nicht wahrheitsgemaesses Zwischenzeugnis — oder fuer ein willkuerliches Schlusszeugnis. Beides schwaecht die Position des Arbeitgebers.
Praxisempfehlung: Das Zwischenzeugnis sollte denselben Sorgfaltsstandard wie das Schlusszeugnis erfuellen — sachlich, belegbar, im Vier-Augen-Prinzip freigegeben. Genau dafuer ist Kompass gebaut.
Was Mitarbeitende beachten sollten
- Schriftlich verlangen — kurze E-Mail mit Anlass reicht. Das schafft Beweis und vereinfacht die HR-Prozesse.
- Anlass nennen, neutral — "wegen Vorgesetztenwechsel", "auf Wunsch fuer den weiteren Berufsweg". Eine konkrete externe Bewerbung muss nicht erwaehnt werden.
- Frist setzen — eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen) hilft, das Anliegen verbindlich zu machen.
- Auf Konsistenz achten — beim Schlusszeugnis spaeter pruefen, ob keine grundlose Verschlechterung gegenueber dem Zwischenzeugnis vorliegt.
Haeufige Fragen zum Zwischenzeugnis
Wann besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Muss der Arbeitgeber jedes Zwischenzeugnis ausstellen?
Was ist der Unterschied zum Schlusszeugnis?
Wie verhalten sich Zwischenzeugnis und spaeteres Schlusszeugnis?
Kann ich mehrere Zwischenzeugnisse erhalten?
Wie lange darf der Arbeitgeber sich Zeit lassen?
Muss der Anlass des Zwischenzeugnisses im Text erwaehnt werden?
Wie erstelle ich mit ZeugnisPilot ein Zwischenzeugnis?
Zwischenzeugnis in 15 Minuten
Wizard auf Typ 'Zwischenzeugnis' stellen — der Generator wechselt automatisch auf Praesens, laesst die Beendigungsformel weg und prueft die Compliance-Punkte fuer Zwischenzeugnisse.